Terms and Conditions

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1. Geltung/Vertragsschluss

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der AASTON Healthcare GmbH (im Folgenden AASTON) gelten ausschließlich
und treten mit Wirkung vom 01.08.2009 in Kraft. Abweichende Bedingungen, insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften,
bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Dies gilt auch für Abänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden.

b. Die AGB gelten für alle unsere Kauf- sowie sonstigen Rechtsgeschäfte, Vereinbarungen und Angebote. Der Kunde erkennt diese
durch die Auftragserteilung oder durch Annahme der Lieferung an. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

c. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen und mündliche Nebenabreden sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie
schriftlich bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen.

d. Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
e. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Übersendung der Ware mit Lieferschein/Rechnung
zustande.

f. Wir behalten uns für den Fall der nicht richtigen oder rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer vor, vom Vertrag
zurückzutreten.


2. Preise

a. Unsere Listenpreise sind freibleibend und gelten ausschließlich für den Inlandsbedarf.

b. Bei den in unseren Preislisten oder sonstigen Mitteilungen angegebenen Preisen handelt es sich um unverbindliche Angaben.
Maßgeblich ist ausschließlich der am Tag der Lieferung gültige Lauer-Preis, so wie er in der Lauer-Taxe der IFA GmbH angegeben
ist.

c. Diese Preise enthalten ausdrücklich keine Versandkosten und keine gesetzliche Umsatzsteuer.

d. Einwendungen gegen Angaben im Lieferschein und in den Rechnungen hat der Kunde innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt
schriftlich geltend zu machen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Einwand, so sind Lieferschein und Rechnung anerkannt. AASTON
wird den Kunden in Lieferschein und Rechnung auf diese Frist gesondert hinweisen. Bei vorbehaltloser Zahlung gilt der Inhalt der
bezahlten Rechnungen als genehmigt.


3. Gefahrenübergang/Lieferung

a. Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und ausschließliche Gefahr des Käufers. Die Lieferung der Ware erfolgt grundsätzlich
ab Lager Wakendorf II, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Lieferung gilt als erfüllt, sobald die Ware ordnungsgemäß der
Post, dem Paketdienst oder einem Spediteur übergeben worden ist.

b. Bei Aufträgen ab € 1.000,-- netto, nach Berücksichtigung etwaiger Preisnachlässe, liefern wir einschließlich Verpackung frei Haus
unter Ausnutzung des günstigsten Versandweges nach unserer Wahl. Bei Sonderwünschen werden die Mehrkosten zu Lasten des
Kunden berechnet. Bei Aufträgen unter € 1.000,-- Nettowarenwert berechnen wir z. Zt. € 5,-- Frachtkosten..

c. Bestellungen werden im Allgemeinen unverzüglich ausgeführt. Sofern im Einzelfall keine unverzügliche Lieferung der
Gesamtbestellung möglich ist, behalten wir uns eine Teillieferung vor. Die hierdurch anfallenden zusätzlichen Versandkosten gehen
zu unseren Lasten.

d. Bei höherer Gewalt, als solche gelten Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert
werden können (z.B. Krieg, Aufruhr, Unruhen, Ein-/Ausfuhrbeschränkungen, behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrungen,
Naturkatastrophen wie außergewöhnliche Hitze, Nässe- oder Frostperioden etc.) werden die Vertragsverpflichtungen der Parteien
für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung ausgesetzt. Dauern die sich daraus ergebenden Verzögerungen mehr als
6 Wochen an, so sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt berechtigt. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Bei Nichteinhaltung der
Zahlungsverpflichtung ruht unsere Lieferpflicht.

e. Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Regelung unter Absatz 3.d bleibt
hierdurch unberührt.


4. Zahlung

a. Die Rechnungen sind innerhalb von 28 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig und zahlbar.

b. Skonto wird dem Kunden in Abhängigkeit der gewählten Zahlungsart gewährt, sofern ein Skontoabzug nicht durch Bekanntgabe im
Angebot oder Lieferschein einer Sonderlieferung ganz oder teilweise ausgeschlossen ist.

c. Bei Fristüberschreitung werden Zinsen in Höhe der banküblichen Sollzinsen, mindestens jedoch 8%-Punkte über dem
Basiszinssatz fällig, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt
vorbehalten.

d. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn wir über den Betrag verfügen können. Zahlungen werden zunächst auf die Kosten,
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.

e. Eine Lieferung gegen Nachnahme oder Vorauszahlung behalten wir uns im Einzelfall vor.

f. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückhaltung.

5. Eigentumsvorbehalt

a. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleibt die verkaufte Ware
unser Eigentum.

b. Der Kunde ist berechtigt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Die aus dem Weiterverkauf
entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unserer offenen Forderung zur
Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung
seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen.

c. Zur Abtretung der aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderung ist der Kunde auch nicht zum Zwecke der
Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die
Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen
den Kunden bestehen.

d. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden
Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet
oder abgetreten werden. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen
des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

e. Bei Zugriffen Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen ist der Kunde verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt der
AASTON hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.


6. Weiterverkauf

a. Unsere Präparate dürfen nur in der unveränderten Originalpackung und nicht in Teilmengen angeboten, verkauft oder abgegeben
werden. Hiervon unberührt bleiben die Möglichkeiten nach § 31 Apothekenbetriebsordnung.

b. Der unmittelbare oder mittelbare Weiterverkauf an den Großhandel oder das Ausland einschließlich der Freihafengebiete wird,
soweit gesetzlich zulässig, untersagt. Im Falle eines Verstoßes ist der Kunde zur Rückzahlung aller Rabatte bzw. Boni verpflichtet,
die ihm während der dem Verstoß vorausgegangenen 12 Monate gewährt wurden.


7. Mängelrechte

a. Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich bei Eingang zu prüfen. Erkennbare Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie
innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung innerhalb von 2 Werktagen,
schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.

b. Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf Rücknahme gegen Lieferung mangelfreier Ware. Falls nicht innerhalb von
3 Wochen nach dem Verlangen des Kunden auf Ersatzlieferung fehlerfreie Ware durch uns als Ersatz geliefert wird, ist der Kunde
berechtigt, Minderung oder Rücktritt bzw. Schadensersatz zu verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz beschränkt sich dieser
auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.

c. Weitergehende Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Wir übernehmen insbesondere keine
Gewähr für Schäden an der Ware, die in einer unsachgemäßen Anwendung, Transport oder Lagerung begründet liegen, sofern
diese Schäden nicht auf unser schuldhaftes Verhalten zurückzuführen sind.

d. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch den Hersteller oder AASTON stellen keine vertragliche
Beschaffenheitsangabe dar. Garantien im Rechtssinne werden nicht eingeräumt.


8. Retouren

a. Für fehlerfrei gelieferte Ware besteht kein Rückgaberecht des Kunden.

b. Rücknahme oder Umtausch ordnungsgemäß gelieferter Ware erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung. Kühlpflichtige Ware ist aus
Gründen der Arzneimittelsicherheit grundsätzlich von der Retourenregelung ausgeschlossen. Bei unaufgefordert zurückgesendeter
Ware behalten wir uns eine ersatzlose Vernichtung vor.

c. Im Übrigen gilt die gesonderte Retourenregelung der AASTON.


9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

a. Erfüllungsort für Warenlieferungen, Zahlungen und sonstige Verpflichtungen ist Wakendorf II.

b. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg.


10. Datensicherheit

Kundendaten werden soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des BDSG zulässig, EDV-mäßig verarbeitet und gespeichert.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen
Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dann angestrebten
wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.


Irrtümer und Änderungen vorbehalten

Stand: 01.08.2009